Hausordnung

1. Zutritt zur Veranstaltung
Zutritt nur mit gültigem Ticket oder Akkreditierung.
Bei Auslass kein Wiedereinlass ohne erneute Kontrolle.
Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein gültiger Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Zutritt kann verweigert werden bei:

offensichtlich alkoholisierten oder berauschten Personen,
aggressivem Verhalten oder Verstößen gegen die Hausordnung.
Der Veranstalter behält sich vor, Taschenkontrollen und Bodychecks durchzuführen.
 
2. Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden:

Waffen, gefährliche Gegenstände oder Pyrotechnik
Glasflaschen, Dosen, sperrige Gegenstände
Drogen, Laserpointer, Megafone, Vuvuzelas
Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)
Eigene Speisen und Getränke (Ausnahmen für medizinische Notwendigkeiten möglich)
 
3. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Das Betreten der Bühne, Backstagebereiche oder abgesperrter Zonen ist untersagt.
Jegliche Art von Gewalt, Diskriminierung, Belästigung oder Bedrohung wird nicht toleriert und führt zum Ausschluss.
Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Es gilt Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen.
 
4. Haftung & Sicherheit
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei Gefährdung der Besucher (z. B. Unwetter, Feuer, medizinische Notfälle) kann die Veranstaltung unterbrochen oder beendet werden. Den Durchsagen und Hinweisen ist unbedingt Folge zu leisten.
 
5. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen
Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden.
Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich die Besucherin/der Besucher damit einverstanden, ggf. im Rahmen dieser Aufnahmen abgebildet zu werden, ohne Anspruch auf Vergütung.
Aufnahmen dürfen zu Werbe-, Dokumentations- und Pressezwecken verwendet werden.
 
6. Hausrecht / Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann ein sofortiger Verweis vom Gelände erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
 
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieser Hausordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Hausrecht